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| Aktueller Newsletter vom 28. August 2009 | ||||
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| Liebe Leserin, lieber Leser! Unsere Informationen von fibucontrol und LeXWARE zeigen Ihnen heute, daß es für Unternehmer doch einmal positive Nachrichten gibt. Wir geben einen Ausblick auf die Jahresveranstaltungen "Lexware vor Ort". Schließlich informieren wir Sie über unsere neuen Angebote: Schulungen und Einarbeitungen. In diesem Sinne - wie immer: Viel Spaß beim Lesen! Herzlich - Ihr Karl-H. Brockers, Redaktion
Wichtige Erleichterungen durch neues Vorsteuervergütungsverfahren ab 2010 Viele deutsche Unternehmer, die in einem anderen EU-Staat betriebliche Ausgaben – z. B. für Kraftstoff, Transportmittel, Beherbergung oder verschiedene Dienstleistungen – tätigen, ohne Leistungen dort zu erbringen, verzichten häufig darauf, einen Antrag auf die Erstattung der Vorsteuern zu stellen. Der Hauptgrund dafür liegt in der Schwierigkeit, sich mit den verschiedenen Bestimmungen in den einzelnen Ländern auseinanderzusetzen. Das bisherige Vorsteuervergütungsverfahren gilt allerdings nur noch bis Ende 2009. Zum 1.1.2010 wird ein neues Vorsteuervergütungsverfahren eingeführt, das verblüffend einfach ist. Der Antrag auf Erstattung ist ab dann nicht mehr wie bisher auf Papier, sondern nur noch elektronisch im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens zu stellen; für deutsche Unternehmen an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Erstattungssumme für ein Kalenderjahr muß mindestens 50 € betragen. Die Pflicht zur Einreichung der Rechnungen im Original entfällt. Rechnungskopien können aber ab einem bestimmten Nettobetrag verlangt werden. Der Antrag muß spätestens am 30.9. des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres vorliegen. Die Vergütung muß grundsätzlich spätestens nach vier Monaten und zehn Tagen erfolgen. Wird die Bearbeitungszeit überschritten, ist der Vergütungsbetrag zu verzinsen. Die neuen Regelungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer sind in der Richtlinie 2008/9/EG (sog. „Erstattungsrichtlinie EU-Unternehmer“) zusammengefaßt. Sie wurden im Rahmen des JStG 2009 ins nationale Umsatzsteuerrecht umgesetzt. (Active Consult) Finanzämter sollen Kulanz zeigen Bundesfinanzminister Steinbrück hat in einem Brief an die Finanzminister der Länder darum gebeten, daß die Finanzämter in Krisenzeiten kulanter gegenüber Unternehmern und Selbstständigen sein sollen. Die Finanzämter sollen vor allem bei Anträgen auf Stundung, Erlaß, Vollstreckungsaufschub oder Anpassung der Vorauszahlungen ihren Ermessenspielraum möglichst weitgehend ausschöpfen - zugunsten der von der Krise betroffenen Unternehmen. Anlaß für den aktuellen Brief sind Beschwerden von Kleinunternehmern und Selbstständigen, die unter Umsatzeinbrüchen leiden, aber dennoch an die Finanzbehörden Vorauszahlungen leisten müssen, die sich am wesentlich besseren Jahr 2008 orientieren. Veranstaltungen
Dieses Jahr verging wieder einmal schneller als alle anderen. Schon wieder ist es soweit: Unsere Veranstaltungen zum Jahresende, bei denen wir Ihnen die Neuerungen für 2010 vorstellen, finden diesmal in der Zeit vom 16. November bis zum 4. Dezember 2009 statt. Ab dem 15. Oktober 2009 haben Sie die Möglichkeit, sich via Internet anzumelden. Wir werden diesmal viele kleine Veranstaltungen (bis maximal 10 Teilnehmer) in Schwalmtal anbieten. Hier haben wir also die Möglichkeit, uns persönlich zu unterhalten und auch individuelle Themen zu diskutieren - natürlich wie immer für Sie kostenlos und unverbindlich. Wichtiger Hinweis zu Windows 7 Microsoft® führt mit
Windows 7 einige Neuerungen ein, die das grundsätzliche Verhalten
des Betriebssystems beeinflussen. Hierzu laufen seit der
Bereitstellung der Beta Version von Windows 7 umfangreiche Tests mit
den Lexware Programmen. Lexware arbeitet daran, daß sämtliche
Produkte sowie lizenzierte Produktbestandteile der
Programm-Versionen 2010 mit dem neuen Betriebssystem kompatibel
sind. Vollumfängliche Tests werden in den kommenden Wochen
abgeschlossen sein. Alle Programm-Funktionalitäten der
aktuellen Lexware Versionen 2009 sind unter Windows 7
uneingeschränkt nutzbar. Spezielle Erweiterungen des neuen
Betriebssystems Windows 7 (z.B. HDPI, AeroShake), sind nur
eingeschränkt nutzbar. Zum jetzigen Zeitpunkt bieten wir keine
spezielle Windows 7 Produkt- und Support- Unterstützung. Schulungen bei fibucontrol in Waldniel. Wegen des großen Interesses hier noch einmal: Unser Einführungsangebot für Sie: Rationelles Arbeiten mit Lexware und Excel - Vorführung und Lernprogramm für Buchhalter und Controller. Das Programm umfaßt
Sie erhalten nach der Teilnahme die Excel-Tabellen zum Import von Stamm- und Buchungsdaten. Diesen "Schnupperkurs" bieten wir Ihnen
*)
Veranstaltung ab mindestens 5 bis
maximal 10 Anmeldungen - Terminverlegung vorbehalten, Nach Ihrem Besuch erhalten Sie ein Zertifikat über die Teilnahme an der Veranstaltung. Melden Sie sich formlos bei Kontakt@fibucontrol.de an, Sie erhalten umgehend Ihre Teilnahmebestätigung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Schon gewußt? USA, UN und SBB Zu viel Sympathie mit dem Singular haben wir ... bei manchen Kurzwörtern. Auf den ersten Blick sieht man ihnen ja nicht an, was sich dahinter verbirgt. Das kann durchaus ein Plural sein, wie bei: USA = United States of America (Vereinigte Staaten von Amerika), UN = United Nations (Vereinte Nationen), SBB = Schweizerische Bundesbahnen. Stehen Kurzwörter wie diese als Subjekt im Satz, muss das dazugehörige Verb ebenfalls im Plural stehen: „Die UN haben (nicht: hat) 2009 zum Jahr der Astronomie ausgerufen.” „Die USA sind (nicht: ist) führend beim Spam-Versand.” „Die SBB haben (nicht: hat) ihr Angebot renoviert.” Anders hingegen verhält es sich mit der UNO: Dahinter verbirgt sich „United Nations Organization” (Organisation der Vereinten Nationen), also ein Singular, der auch das dazugehörige Verb in der Einzahl verlangt: „Die UNO setzt sich aktiv für Abrüstung ein.” Übersehen wird der Plural zuweilen auch in ganz offensichtlichen Fällen. So darf es nicht heißen: „Die Niederlande will …”, sondern nur: „Die Niederlande wollen den Norden des Landes an den wichtigsten Flughafen besser anbinden.” Quelle:
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