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      Aktueller Newsletter vom 7. November 2008  
         
 
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Liebe Leserin, lieber Leser!

Das Jahr geht zu Ende - und wie immer müssen einige wichtige Entscheidungen vor dem 31. Dezember getroffen werden, damit Formen und Fristen gewahrt sind. Unsere heutigen

Informationen von fibucontrol und LeXWARE

stehen unter diesem Leitgedanken. Das BilMoG wird uns noch ein Jährchen schenken - dennoch sollten Sie heute schon die Weichen für 2010 stellen. Auch "Elena" wird 2010 zur Pflicht und erfordert heute schon unsere Aufmerksamkeit. Und über die wichtigen Neuerungen für 2009 informieren wir Sie in unseren Veranstaltungen.

Und nun - wie immer: Viel Spaß beim Lesen!

Herzlich - Ihr Karl-H. Brockers, Redaktion

Neues im November

Einladung zu unseren Veranstaltungen "Lexware vor Ort" - nutzen Sie hier bitte noch die Möglichkeit der Anmeldung! Selbstverständlich können Sie auch teilnehmen, wenn Sie sich nicht angemeldet haben, wir bitten aber dennoch um Ihre Anmeldung, damit wir für ein ausreichenes Platzangebot sorgen können. Wir werden in diesem Jahr mehrere Informationsveranstaltungen mit jeweils bis zu 50 Teilnehmern durchführen, weil wir überzeugt sind, daß wir im kleineren Rahmen auf die individuellen Informationsbedürfnisse besser eingehen können. Jede Veranstaltung wird neben Demonstration der allgemeinen Neuerungen ein Schwerpunktthema enthalten (z.B. Betriebswirtschaft, Controlling, Datensicherheit, Netzwerksicherheit). Sie können sich für die Veranstaltung anmelden, deren Schwerpunktthema Ihren Interessen am nächsten kommt. WICHTIG! Bei der Bestellung Ihres Updates im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Veranstaltungsrabatt von 10% auf den Listenpreis.

Anmeldelink              Themen / derzeit freie Plätze

14.11.2008 - 11 Uhr - Neuerungen 2009 und Auswertungen/Betriebswirtschaft (20)
14.11.2008 - 14 Uhr - Neuerungen 2009 und Daten-/Netzwerksicherheit (25)
21.11.2008 - 09 Uhr - Neuerungen 2009 und Auswertungen/Betriebswirtschaft (10)
21.11.2008 - 12 Uhr - Neuerungen 2009 und Kostenstellen/Controlling (30)
21.11.2008 - 15 Uhr - Neuerungen 2009 und Daten-/Netzwerksicherheit (35)
28.11.2008 - 11 Uhr - Neuerungen 2009 und Kostenstellen/Controlling (20)
28.11.2008 - 14 Uhr - Neuerungen 2009 und Daten-/Netzwerksicherheit (20)

Darüberhinaus planen wir eine Veranstaltung für Steuerberater und Rechtsanwälte - lesen Sie Näheres bei www.beratung-24.de.

ACHTUNG! Leider hat der Fehlerteufel zugeschlagen: Einige Kunden haben nach der Anmeldung eine Bestätigung bekommen, in der eine falsche Uhrzeit angegeben war. Wir haben diesen Fehler erkannt und beseitigt und bitten um Entschuldigung.

Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.fibucontrol.de/vor-ort.

Lexware-Programme ab 2009

Wie alles begann ... In diversen Kundenbefragungen wurde häufig bemängelt, daß die bisherige Programm-Oberfläche zu unübersichtlich und zu voll wäre. Für die tägliche Arbeit wünschen sich die Kunden auch mehr Platz und einfache Zugänge zu den wichtigsten Funktionen. Demnah wollen z.B. 92% eine übersichtliche und klare Navigation, 87%, daß die Software alle wesentlichen Funktionen auf einen Blick zeigt, 80% die Aufgaben noch schneller erledigen und 78% wichtige (Gesetzes-)Änderungen direkt im Programm. Klare Linien kennzeichnen das neue Aussehen, die Bedienung wird einfacher und Sie erhalten mehr Platz auf dem Bildschirm durch effiziente Auslastung. Unsere Meinung: Eine rundum gelungene Neuerung, die Sie sich bereits heute unter www.ordentlich-einfach.lexware.de ansehen können.

Buchhaltung

BilMoG verschiebt sich - Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz doch erst 2010? Freiburg (ots) - Gesetzgeber und Berufsverbände arbeiten derzeit daran, das Bilanzrecht zu optimieren und bestehende Schwachstellen auszuräumen. Dazu sollte noch in diesem Jahr das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet werden und am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Nach Informationen aus Expertenkreisen ist dieser Zeitplan jedoch nicht mehr einzuhalten. Vielmehr ist ein Inkrafttreten der meisten Vorschriften erst ab 2010 sehr wahrscheinlich. Empfehlung der Haufe Mediengruppe: Unternehmen sollten sich jetzt auf die aktuellen Brennpunktthemen zum Jahresabschluss konzentrieren: degressive Afa, GWG, Investitionsabzugsbetrag und die Jahressteuergesetze. - Die Entwicklungen zum BilMoG sind aber unbedingt im Blick zu behalten! In einem Beitrag für die Haufe Mediengruppe warnen die Bilanzrechtsexperten Prof. Stefan Müller und Ralph Brinkmann davor, das Thema BilMoG jetzt "ad acta" zu legen. Prof. Stefan Müller dazu: "Der Regierungsentwurf, den auch der Bundesrat - von einigen Änderungsvorschlägen abgesehen - befürwortet, bildet eine hervorragende Basis für die frühzeitige Vorbereitung auf das BilMoG. Die Vorteile einer zeitlichen Verschiebung bestehen auch in der längeren Zeitspanne zur Umsetzung der endgültigen Regeln im Rechnungswesen der Unternehmen." Ein modernisiertes Bilanzrecht wird kommen. Die Unternehmen, die sich rechtzeitig darauf einstellen, werden im Vorteil sein. Nähere Informationen zum aktuellen Stand des BilMoG und konkrete Handlungsempfehlungen finden Interessierte unter: http://www.haufe.de/bilmog. Ein achtseitiger Fachbeitrag (PDF) kann bei der Pressestelle der Haufe Mediengruppe angefordert oder auf den Presseseiten unter http://presse.haufe.de/SID21.I3E2FkkIL-s/news heruntergeladen werden. Originaltext: Haufe Mediengruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2 Pressekontakt: Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit RA Oliver Kaiser Tel. 0761/3683-975 Fax 0761/3683-900 E-Mail: pressestelle@haufe.de Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse

Personalwesen

"Elena": Elektronischer Entgeltnachweis kommt 2010. Das Projekt "Elena" kommt voran. Es wird auch vom Bundesrat begrüßt. Einzelne Ände-rungswünsche meldete die Länderkammer aber in einer Stellungnahme an. Alle Arbeit-geber sollen -voraussichtlich ab 2010 - verpflichtet werden, Entgeltbescheinigungen ih-rer Beschäftigten künftig auf elektronischem Wege an die Sozialversicherungsträger weiterzuleiten. Wie aus dem Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Ent-geltnachweises hervorgeht, stellen rund drei Millionen Arbeitgeber in der Bundesrepu-blik jedes Jahr etwa 60 Millionen Entgeltbescheinigungen in Papierform aus. <Mehr lesen>

Arbeitgeberdarlehen: Wiedereinführung der 2.600-EUR-Freigrenze. Die Finanzverwaltung hat einen zusammenfassenden Erlass zur Definition und Behandlung von Arbeitgeberdarlehen herausgegeben und dabei überraschend die zu Jahresbeginn abgeschaffte Freigrenze wieder eingeführt. Zinsersparnisse, die ein Mitarbeiter aufgrund seines Dienstverhältnisses erhält, gehören zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Zinsvorteile waren bis Ende 2007 nur anzunehmen, soweit der Effektivzins für ein Darlehen 5,0 % unterschritt und die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR überstieg. Seit 2008 bemisst sich der geldwerte Vorteil nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Mitarbeiter im konkreten Einzelfall zahlt. Eine Freigrenze ist in den Lohnsteuerrichtlinien nicht mehr vorgesehen. Nach vielfältiger Kritik an der Neuregelung hat die Verwaltung nun die Grenze von 2.600 EUR per Erlass wieder eingeführt. Dies gilt sogar rückwirkend ab Anfang 2008. Falls bereits eine Versteuerung erfolgt ist, ist eine Änderung des Lohnsteuerabzugs möglich. Für Zinsvorteile aus einem Darlehen über 2.600 EUR, gilt noch ergänzend die allgemeine Sachbezugsfreigrenze von monatlich 44 EUR. <Mehr lesen>

Schon gewußt?

Geld stinkt nicht. Von dem römischen Kaiser Vespasian wird überliefert, dass er von seinem Sohn getadelt worden sei, weil er die römischen Bedürfnisanstalten mit einer Steuer belegt hatte. Darauf habe der Kaiser seinem Sohn das so eingenommene Geld unter die Nase gehalten und ihn gefragt, ob es streng rieche. Die lateinische Feststellung non olet (es stinkt nicht) ist der Ausgangspunkt der uns heute geläufigen Redensart.

Aus: Duden 11, Redewendungen. Mannheim 2008

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Geprüfter Lexware-Programmberater

Hoferland 2
41366 Schwalmtal

Telefon: 02163 / 9 29 14-0

Internet: http://www.fibucontrol.de

Geschäftsführung: Karl-H. Brockers
Registergericht Mönchengladbach, HRB 10424

 

 
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