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      Aktueller Newsletter vom 19. September 2008  
         
 
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Liebe Leserin, lieber Leser!

Der Kampf um die Höhe der "Pendlerpauschale" ist für die Arbeitnehmer in eine positive Runde gegangen. Hoffen wir also weiter darauf, daß unser Finanzminister ein Einsehen mit den arg gebeutelten Arbeitnehmern hat.

Die zeitnahe Darstellung der Unternehmenszahlen nimmt auch bei der Präsentation der Unterlagen für Banken und Sparkassen einen immer höheren Stellenwert an. Lesen Sie heute etwas über den Einsatz der richtigen Software. In der nächsten Folge werden wir auf Zusatzprogramme und -auswertungen näher eingehen.

Wie immer wünschen wir Ihnen für unsere

Informationen von fibucontrol und LeXWARE

viel Spaß beim Lesen!

Herzlich - Ihr Karl-H. Brockers, Redaktion

Neues im September

Aktuelle Termine für Lexware Online Präsentationen. Wissen Sie alles über die Stammdatenpflege in lohn+gehalt? Möchten Sie die erste Lohnabrechnung in lohn+gehalt mit einer Online-Hilfe durchführen? Die Termine für die kostenlosen Online Präsentationen bei Lexware auch zu den Themen faktura+auftrag finden Sie hier. Die kostenlose Teilnehmersoftware können Sie schon vorher über unseren Link herunterladen und installieren - Sie sind damit bereits vorbereitet für die Präsentationen. Videos früherer Präsentationen können Sie ebenfalls nach der Installation der Software ansehen bzw. für spätere Nutzung archivieren.

Buchhaltung

Abzug als Betriebsausgabe. Bewirtungskosten können sowohl betrieblicher, geschäftlicher als auch privater Natur sein. Nur betrieblich bzw. geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten sind als Betriebsausgaben abziehbar. Fallen betriebliche und private Gründe für eine Bewirtung zusammen und lassen sich die Aufwendungen nicht leicht und einwandfrei trennen, handelt es sich um sog. gemischte Aufwendungen, die Sie insgesamt nicht als Betriebsausgaben abziehen dürfen.

Nicht zu den Bewirtungskosten gehören die Aufwendungen für

  • Aufmerksamkeiten (z. B. Kaffee, Tee oder Gebäck, die Sie als Geste der Höflichkeit bei Besprechungen anbieten). Die Kosten für Aufmerksamkeiten können Sie zu 100 % als Betriebsausgaben abziehen.

  • Produkt-/Warenverkostungen (wenn Sie z. B. bei einer Messeveranstaltung Interessenten Wein aus Ihrer Produktpalette probieren lassen). Hier handelt es sich um Werbekosten, die in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Folgende Unterscheidung müssen Sie vornehmen:
Für Bewirtungen aus "geschäftlichem" Anlass gilt eine Abzugsbegrenzung der Bewirtungskosten auf 70 % der Aufwendungen (vgl. Tz.1.1).
"Betrieblich veranlasste" Arbeitnehmerbewirtungen sind steuerlich zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig (vgl. Tz.1.2).
Praxis-TippDie Aufwendungen für "betrieblich veranlasste" Bewirtungskosten erfassen Sie auf dem Konto SKR 03/04: 4145/6130 "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei". Aufmerksamkeiten buchen Sie auf das Konto SKR 03/04: 4653/6643.

Weitere interessante Tipps erhalten Sie hier.

Lohn und Gehalt

Hoffnung für Millionen Pendler? Eine endgültige Entscheidung über die "Pendlerpauschale" wurde vom Bundesverfassungsgericht noch nicht gefällt. Beobachter des Verfahrens sehen für Pendler aber gute Chancen. Lesen Sie hier die letzte Meldung aus dem eService von Lexware. Derzeit sind 30 Cent für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend zu machen, dies aber erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Mit der Äußerung "Niemand kann am Werkstor wohnen" setzt aber die federführende Richterin Lerke Osterloh schon ein Zeichen über die zumindest dem Grunde nach typischerweise beruflich veranlaßten Fahrtkosten.

Betriebswirtschaft

Effiziente Abrechnung mit Lexware-Software. Lexware von Anfang an - durch den gezielten Einsatz einer der Unternehmensgröße angepaßten Software lassen sich die Unternehmenserfolge zeitnah messen und die wichtigen Pfeiler des Unternehmens durch "Stellschrauben" manifestieren. Lesen Sie hier den Erfahrungsbericht eines Installateurmeisters, der die Handwerkersoftware von Lexware nutzt und hierdurch jederzeit einen Überblick über seine Unternehmensentwicklung hat.

In eigener Sache

Urlaub. In der Zeit vom 22. bis zum 30. September 2008 bleibt unser Büro wegen Urlaubs geschlossen. Der nächste Newsletter wird sich daher ein bißchen verspäten und erst am 3. Oktober 2008 erscheinen. Für die daran anschließenden Herbstferien wünschen wir Ihnen und Ihren Familien, sollten Sie denn auch im Urlaub sein, gute Erholung!

Schon gewußt?

Anrede von Doktorinnen und Doktoren. Da muss nicht lange herumgedoktert werden: Wenn Sie mehrere Doktorinnen und Doktoren, beispielsweise in einer Gemeinschaftspraxis, anschreiben möchten, lautet die Anrede Sehr geehrte Damen und Herren Doktoren. Handelt es sich ausschließlich um Männer, heißt die Anrede Sehr geehrte Herren Doktoren. Setzt sich die Gruppe aus promovierten Frauen zusammen, redet man jede einzelne Person in alphabetischer Reihenfolge mit dem Namen an: Sehr geehrte Frau Dr. Angerer, Frau Dr. König und Frau Dr. Müller.
Hat eine Person mehrere Doktortitel, werden diese in der Anschrift hintereinander ohne Komma aufgeführt: Dr. phil. Dr. med. Helga Schneider. Anders sieht es bei der Anrede aus, denn hier wird der Doktortitel nur einmal genannt: Sehr geehrte Frau Dr. Schneider.
Quelle: Duden

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41366 Schwalmtal

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Internet: http://www.fibucontrol.de

Geschäftsführung: Karl-H. Brockers
Registergericht Mönchengladbach, HRB 10424

 

 
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