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| Aktueller Newsletter vom 15. August 2008 | ||||
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| Liebe Leserin, lieber Leser! "Schon wieder ein neuer Newsletter", denken Sie und freuen sich hoffentlich darauf, Informationen von fibucontrol und LeXWARE zu bekommen! Sie erhalten diese Informationen, weil Sie Lexware-Produkte einsetzen oder sich dafür interessieren und unsere Veranstaltungen besucht haben. Bei dieser Gelegenheit haben Sie uns Ihre Daten überlassen. Heute möchten wir Sie über Neuigkeiten und interessante Themen informieren. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns auf Ihre Anregungen und Wünsche - nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, damit unsere Arbeit rund um Lexware-Programme noch effizienter werden kann! Herzlich - Ihr Karl-H. Brockers, Redaktion Neues im August Buchhalter aufgepaßt! Ab 2009 gelten neue Richtlinien für die Bilanzierung. Einerseits gibt es viele Erleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen, also den großen Teil unserer Wirtschaftskraft. Andererseits müssen größere Unternehmen neue und komplizierte Richtlinien beachten, auf die die unterjährige Buchhaltung bereits vorbereiten sollte. Wissenswertes erfahren Sie bei Haufe und bei fibucontrol(kontakt@fibucontrol.de) - gerne stellen wir Ihnen Datenblätter und Informationen zur Verfügung. Lohn und Gehalt Juli-Updates. Die Updates für Juli 2008 sind inzwischen überall dort installiert, wo Löhne und Gehälter abgerechnet werden - oder? Bitte denken Sie daran, daß seit dem 1. Juli 2008 neue Sätze für die Pflegeversicherung gelten. Elster und Zertifikate der Finanzverwaltung. Ab Ende 2008 dürfen die Daten der Lohnsteuerkarten nur noch elektronisch mit Zertifikat der Finanzverwaltung übertragen werden. Um einen Stau bei der Ersteinrichtung dieser Daten zu vermeiden, bitten wir Sie, schon jetzt über das Antragsverfahren nachzudenken und Ihren Lizenzschlüssel zu beantragen. Dies geht über www.elster.de und über die entsprechenden Klicks in Ihrem Lohnprogramm. Lexware Info-Service als Pflichtveranstaltung. Der Lexware Info-Service ist die Garantie dafür, daß Ihre Programmversionen immer auf dem neuesten Stand sind. Gerade in diesem Jahr fusionieren viele Krankenkassen, was Änderungen der Stammdaten, Meldevorgänge und Beitragssätze nach sich zieht. Bitte achten Sie auf die korrekte Installation des Info-Service und bedienen Sie sich des E-Service von Lexware, damit Sie immer mit dem aktuellen Programmstand arbeiten - dies ist auch für Service, Hilfe und Hotline wichtig. Sollten Sie den E-Service noch nicht einsetzen, sprechen Sie uns bitte an - wir helfen bei der Einrichtung. Schon gewußt?
Sollte es Ihnen gelungen sein,
in Urlaub zu fahren, sind Sie endlich in Urlaub
oder im Urlaub?
Beide Formulierungen gelten als korrekt. Der Satz Meine Kollegin ist in Urlaub sagt allgemein aus, dass die Kollegin nicht arbeitet, dass sie Urlaub hat. Die Kollegin ist im Urlaub bedeutet dagegen, dass die Kollegin in ihrem Urlaub ist, ihren Urlaub genommen hat. Häufig wird allerdings kaum ein Unterschied zwischen in und im empfunden, sodass beide Formen üblich sind. Eine weitere Variante ist besonders im militärischen Bereich verbreitet: Hier kommt auch die Wendung auf Urlaub zum Einsatz. Sprachgeschichtlich geht Urlaub auf das alt- und mittelhochdeutsche Substantiv urloup zurück, das zunächst ganz allgemein „Erlaubnis” bedeutete. In der höfischen Sprache der mittelhochdeutschen Zeit bezeichnete es dann die Erlaubnis wegzugehen, die ein Höherstehender oder eine Dame dem Ritter erteilen konnte. Später wandelte sich die Bedeutung: Urlaub wurde als „offizielle vorübergehende Freistellung von einem Dienstverhältnis” verstanden, allgemeiner dann als „dienst- oder arbeitsfreie Tage, die der Erholung dienen”. Quelle: Duden Newsletter verpaßt? Bitte bedienen Sie sich in unserem Archiv!
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